Falsch gedacht – Die häufigsten Irrtümer bei Verkehrsregeln

Die meisten Autofahrer haben einige Verkehrsregeln im Kopf, die sie für richtig halten, aber gemäß StVO gar nicht gelten. Um Bußgelder oder sogar Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Regeln tatsächlich richtig sind und welche nicht.

  1. Fahrradfahrer müssen nicht immer auf dem Radweg fahren. Fahrräder gelten als Fahrzeuge und dürfen somit auch auf der Straße gefahren werden. Nur wenn ein rundes, blaues Verkehrszeichen mit einem Fahrrad darauf aufgestellt ist, müssen sie auf dem Radweg fahren. Für die eigene Sicherheit sollten Fahrradfahrer jedoch – falls vorhanden – auf einer für den Radverkehr freigegebenen Fläche neben der Straße fahren.
  2. Das Überholen von rechts ist nicht grundsätzlich verboten. Auf der Autobahn ist das Überholen von rechts erlaubt, wenn in einer Kolonne gefahren wird und alle Fahrstreifen belegt sind. Auch innerorts darf man rechts überholen, wenn es für jede Richtung mehrere Fahrstreifen gibt und das Fahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat. Linksabbiegende und Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
  3. Beim Reißverschlussverfahren sollte man bis zum Ende vorfahren und sich erst kurz vor der Verengung einordnen. Dieses Verhalten ist laut StVO richtig und sorgt für einen flüssigeren Verkehrsfluss.
  4. Beim Abbiegen von der abknickenden Vorfahrtstraße muss man blinken. Wenn man an der Vorfahrtstraße lenkt und die Fahrtrichtung wechselt, zählt das als Abbiegen, und man muss blinken. Verlässt man die abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung, muss man nicht blinken.
  5. In den meisten Fällen liegt die Schuld an einem Auffahrunfall bei der Person, die aufgefahren ist, da man ausreichend Sicherheitsabstand halten muss, um rechtzeitig bremsen zu können. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund eine Vollbremsung macht.
  6. Das Aufblenden des Fernlichts ist nicht unbedingt eine Nötigung. Laut StVO ist es erlaubt, die Absicht zum Überholen mit Blinker- oder Lichthupe deutlich zu machen, und es ist auch erlaubt, vor dem Überholen zu hupen. Wenn es jedoch nicht möglich ist, sicher zu überholen, kann das Aufblenden des Fernlichts als Nötigung betrachtet werden.
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